Risikomanagement
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Risikomanagement
Begriffbestimmungen
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Der
Begriff Risiko
Der Begriff Risiko ist in der Literatur und auch im allgemeinen Sprachgebrauch
unterschiedlich besetzt. Er wurde aus dem italienischen übernommen,
wo er die Bedeutung von Klippe oder allgemeiner Gefahr hatte. Für
die umgangssprachliche Benutzung des Wortes lassen sich auch folgende
Bedeutungen auszugsweise anführen:
- Gefahr des Misslingens
- Zweckgebundene
Gefahr möglicher wirtschaftlicher Verluste eines Unternehmens
- Möglichkeit
negativer Ereignisse bzw. Ergebnisse
- Einfache Unvorhersehbarkeit.
Neben dem reinen Gefahrenbegriff
wird Risiko oft auch differenzierter betrachtet. So wird zum Beispiel
zwischen Aktions- und Bedingungsrisiken, reinem und spekulativem Risiko
oder der einfachen Unvorhersehbarkeit unterschieden.
Die Norm beispielsweise definiert ein Projektrisiko als die Kombination
aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines bestimmten Ereignisses und seinen
Folgen für die Projektziele. Als Risikomanagement wird die
systematische Anwendung von Managementgrundsätzen, -verfahren
und -praktiken zwecks Ermittlung des Kontextes sowie Identifikation, Analyse,
Bewertung, Steuerung/Bewältigung, Überwachung und Kommunikation
von Risiken definiert. In Analogie dazu wird hier (Projekt-) Risikomanagement
als ein Teilgebiet des Projektmanagements angesehen.
Hinter einem Risiko
kann sich allgemein sowohl die Gefahr einer negativen Abweichung als auch
eine Chance (positive Abweichung) verbergen, die aufgrund von Abweichungen
zwischen den geplanten und den tatsächlichen Projektbedingungen eintritt.
Für ein quantitatives Risiko kann eine Eintrittswahrscheinlichkeit
sowie eine Tragweite objektiv oder subjektiv ermittelt angegeben
oder eingeschätzt werden. Für nicht quantifizierbare Risiken
kann zumindest eine Einordnung in ein Risikoportfolio vorgenommen werden.
Sobald ein Risiko erkannt und bewusst verfolgt wird, gehört es zum
Wagnisbereich eines Projektes bzw. Unternehmens.
DIN IEC 62198
Risikomanagement für Projekte
An dieser Stelle sei kurz auf die Norm DIN IEC 62198 Risikomanagement
für Projekte Anwendungsleitfaden vom September 2002
verwiesen. Sie wurde von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission
veröffentlicht und soll in der vorliegenden Publikation bis 2007
unverändert bleiben.
Die Zielgruppe dieser
kurzen Norm sind hauptsächlich Entscheidungsträger (Projektleiter),
Risikomanager sowie Personen mit Geschäftsführungsfunktion.
Das Projektrisikomanagement, seine Unterprozesse und Einflussfaktoren
werden in der DIN zusammengefasst und dargestellt. Die Norm will damit
ein Verfahren für die systematische und konsequente Behandlung von
Risiken anbieten. Gemäß dieser Norm obliegt dem Projektleiter
die Verantwortung der Leitung zur Umsetzung eines Projektrisikomanagementsystems.
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Als
Risikomanagement wird die systematische Anwendung von Managementgrundsätzen,
-verfahren und -praktiken zwecks Ermittlung des Kontextes sowie Identifikation,
Analyse, Bewertung, Steuerung/Bewältigung, Überwachung und Kommunikation
von Risiken bezeichnet (DIN IEC 62198 Risikomanagement für
Projekte).
Häufig
finden sich Ansätze, nach denen Risikomanagement schwerpunktmäßig
Aufgabe des Controllings ist, bzw. dort angesiedelt sein sollte. Eine
absolute Interpretation dieses Ansatzes im Bauwesen ist jedoch unzweckmäßig,
da Risikomanagement sowohl Teil des Projektmanagements, als auch des Controllings
ist und gleichzeitig wieder Elemente des Projektmanagements, Controllings
und Qualitätsmanagements in sich vereinigt. Risikomanagement als
solches ist demnach keine eigenständige Disziplin, sondern Teil einer
Vielzahl bereits etablierter Funktionen, wobei der Schwerpunkt im Bauwesen
beim Projektmanagement liegt.
Erwähnenswert
ist an dieser Stelle auch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz
im Unternehmensbereich (KonTraG). Mit diesem hat der Gesetzgeber
einen Vorstoß unternommen, mit Risiken in Unternehmen bewusster
umzugehen und diese transparenter darzustellen. Das KonTraG hat vorwiegend
Änderungen im Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch, Publizitätsgesetz
und Genossenschaftsgesetz zur Folge gehabt. Es richtet sich hauptsächlich
an amtlich notierte Aktiengesellschaften. Durch die darin enthaltene Novellierung
des Aktiengesetzes wird vom Vorstand einer Aktiengesellschaft ein Überwachungssystem
gefordert, welches der Früherkennung von der die Gesellschaft
gefährdenden Entwicklungen dient. Doch obwohl die Bundesregierung
mit dem KonTraG ihr Hauptaugenmerk auf die amtlich notierten Aktiengesellschaften
legt, geht sie in ihrer Begründung zum Gesetzesentwurf von einer
Ausstrahlwirkung für andere Aktiengesellschaften sowie für Gesellschaften
mit beschränkter Haftung (GmbH) aus. Denn nach der Verkündung
des KonTraG sollte, im Sinne der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
gemäß § 43 Abs.1 GmbHG, eine systematische, wenn auch
abgeschwächte, Behandlung von Risiken erfolgen.
Die Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems bleibt jedoch in der Eigenverantwortung
der Unternehmen.
Risikomanagementsysteme
bestehen aus verschiedenen Einzelelementen, die in der einschlägigen
Literatur bisweilen unterschiedlich benannt werden, im Kern jedoch dasselbe
verkörpern. Dies gilt ebenso für die Darstellung der Elemente
im Regelkreislauf. Ergänzend zu den allgemein verwandten Elementen
Risikopolitik, -analyse, -steuerung, -controlling und kommunikation
ist es bei projektspezifischem Risikomanagement zweckmäßig,
die Risikopotenzialanalyse als Element mit in den Regelkreislauf
zu integrieren (in Anlehnung an FRANKE und GÖCKE).
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Risikopolitik
ist Bestandteil der vom Unternehmer / von der Geschäftsführung
durchgeführten strategischen und operativen (Mittelfrist-) Planung
der nächsten Geschäftsperioden bzw. Jahre. Im Rahmen dieser
Planung sollten klare Vorgaben bzw. Vorstellungen über die Risikobereitschaft,
die anzuwendenden oder einzuhaltenden Verfahrensabläufe usw. entwickelt
werden. Der Unternehmer / die Geschäftsführung ist für
die organisatorische Gestaltung des Risikomanagementsystems im Unternehmen,
für dessen Funktion und Funktionalität verantwortlich.
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Die
Risikokommunikation ist das
Schlüsselelement und Bindeglied zur Umsetzung eines Risikomanagements
im Unternehmen. Hier werden innerhalb des Unternehmens die aktuellen und
relevanten Vorgaben und Erfahrungen an die Verantwortlichen und idealer
Weise auch zwischen ihnen kommuniziert - das positive Element regelmäßiger
Erfahrungsaustausche ist an dieser Stelle nicht zu unterschätzen.
Doch nicht nur die reine Kommunikation, sondern auch die zumindest
anfangs erforderliche Überzeugungsarbeit gehört in diesen
Bereich.
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Die
Risikopotenzialanalyse (RPA)
ist als solche kein isoliertes Element des Regelkreises, da sie sowohl
der Risikoanalyse als auch der Risikopolitik dient. Die RPA ist ein Verfahren
zur systematischen und bewussten Einschätzung des Risikopotenzials
einer Anfrage und somit eines möglichen Projektes. Sie dient einer
schnellen, aber relativ fundierten Entscheidung über die weitere
Vorgehensweise hier die Angebotsbearbeitung (ja/nein). Dabei erfolgt
eine Orientierung an den Unternehmenszielen, der technischen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie der Vertragssituation.
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Risikoanalysen
sind die Basis für ein systematisches Risikomanagement von Projekten.
Zugleich ist die Risikoanalyse mit ihren Elementen Risikoidentifikation,
Risikobewertung (und Risikoaggregation) die wohl wesentlichste und schwerste
Aufgabe des Risikomanagements. Ziel der Risikoanalyse ist die Abstraktion
komplexer Strukturen im Bauwesen z.B. der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
in Bezug auf die Kalkulation und Angebotserstellung oder möglicher
Situationen im Projektverlauf - mit der Zielsetzung einer möglichst
vollständigen und genauen Beschreibung der Risikosituation. Aufgabe
der Risikoanalyse ist es dabei, die Faktoren, die eine Gefährdung
des Projekterfolges darstellen, zu identifizieren, zu bewerten und
Gegenmaßnahmen im weiteren Sinne vorzubereiten.
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Die
Risikoidentifikation ist der wichtigste
Bestandteil des Risikomanagements. Ergebnis einer systematisch und bewusst
durchgeführten Risikoidentifikation ist ein projektspezifischer Risikokatalog.
Der große Vorteil einer detaillierten Risikoidentifikation liegt
darin, dass man sich bewusst mit den möglichen Risiken auseinandersetzt
und damit die Möglichkeit, wichtige Risiken einfach zu übersehen,
minimiert. Zur Risikoidentifikation gehört i.d.R. auch eine Beschreibung
der Risiken. Für die Risikoidentifikation eignen sich zum Beispiel
sinnvolle Hilfsmittel und Techniken wie Checklisten, Brainstorming, etc.
Dort sie sinnvoll anwendbar ist, empfiehlt sich eine fokussierte und hierarchische
Vorgehensweise. Dabei kann z.B. eine Unterteilung in Risikofelder, z.B.
Vertragsrisiken, Terminrisiken, Ausführungsrisiken, Kostenrisiken,
usw. hilfreich sein.
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Ziel
der Risikobewertung ist es, diejenigen
Risiken zu ermitteln, die weiterer Behandlung bedürfen. Dies ist
in Abhängigkeit von den Einzelrisiken angesichts knapper Ressourcen
einerseits und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen
möglicher Schadenshöhe und Minderungsaufwand
andererseits sinnvoll. Bei der Risikobewertung ist sowohl eine qualitative
als auch eine quantitative Bewertung möglich. Nach Auffassung der
Autoren ist die quantitative Bewertung klar zu bevorzugen. Die Bewertung
der Risiken setzt dabei auf entsprechenden Risikomaßstäben
auf. Für diese ist eine einheitliche Bewertungsbasis erforderlich,
die letztendlich unmittelbar oder mittelbar einen Kostenansatz beinhalten
muss.
Grundsätzlich hängt die Bewertung maßgeblich von den zur
Verfügung stehenden Informationen ab. D.h., den Ausgangsdaten (Annahmen)
kommt eine erhebliche Bedeutung zu. Die Ausgangsdaten (Annahmen) sollten
daher objektiv nachvollziehbar bzw. begründbar sein,
- möglichst
durch empirische Daten gestützt werden sowie
- möglichst
geringe Unsicherheit aufweisen.
In
der Praxis wird häufig wegen des Fehlens objektiver Daten auf subjektive
Einschätzungen fachlich kompetenter Experten zurückgegriffen.
Diese Schätzungen erreichen eine zumindest akzeptable Aussage, wenn
- alle
subjektiven Einschätzungen von Experten diskutiert und detailliert
begründet und
- die
Schätzungen möglichst nachträglich nochmals auf Plausibilität
geprüft werden.
Die
Verwendung subjektiver Daten im Rahmen des Risikomanagements ist grundsätzlich
gerechtfertigt, wenn keine besseren Daten verfügbar sind. Denn die
völlige Vernachlässigung nicht objektiv bewertbarer Risiken
führt zu einer größeren Fehleinschätzung der Risikosituation.
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Die
Risikoaggregation ist letztendlich
die Bestimmung des sich aus den bewerteten Einzelrisiken ergebenden Gesamtrisikos.
Wichtig ist hierbei, dass in der Regel auch die relativen Bedeutungen
und Einflüsse der Einzelrisiken verstärkt sichtbar werden sollten.
Die Risikoaggregation ist im Allgemeinen nicht zwingend ein eigenständiges
Element der Risikoanalyse. Oft wird sie vielmehr als Hilfsmittel oder
Methode bei der Risikobewertung und sogar der Risikoidentifikation angewandt
(insbesondere bei softwaregestützer Risikosimulation).
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Die
Risikosteuerung oder auch
Risikobehandlung erfolgt auf Grundlage der Risikoidentifikation und Risikobewertung.
Hier werden konkrete Maßnahmen definiert und umgesetzt, um den bewerteten
Risiken entsprechend zu begegnen, sie zu reduzieren, zu vermeiden oder
gar von vornherein auszuschließen. Abhängig wird dies in der
Regel von vorgegebenen Grenzwerten oder anderweitig definierten Bezugs-
oder Hilfsgrößen (z.B. eine Portfolio-Position)
sein. Denkbar ist i.d.R. auch ein sich ergebender Handlungsbedarf aufgrund
risikopolitischer Vorgaben / Festlegungen.
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Risikocontrolling
findet in der Phase der Projektdurchführung statt, da neben der sofortigen
Risikosteuerung / Risikobehandlung auch eine permanente Überwachung
der relevanten Risken einerseits, und eine Überprüfung und Kontrolle
der festgelegten Maßnahmen andererseits durchgeführt werden
sollte. Hinzu kommt, dass im dynamisch verlaufenden Projekt sich Projektziele
ändern, Risken anders ausfallen als prognostiziert oder neue Risiken
entstehen, so dass auch der Risikomanagement-Prozess als solcher in dynamischer
Weise während des Projektes und somit während verschiedener
Phasen des Projektes permanent durchzuführen ist.
Der
mit dem Risikocontrolling quasi durchgeführte Soll-Ist-Vergleich
kann Erkenntnisse und statistische Werte für zukünftige Risikoanalysen
liefern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann mit der Risikokommunikation
weitergegeben.
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