Basel II / Rating

  1. Basel II
  2. Rating

 

 

Basel II

Die Kurzbezeichnung „Basel“ leitet sich ab vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern von Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der führenden Industrieländer und hat seinen Sitz in Basel. Der Ausschuss ist ein informelles Beratungsgremium ohne gesetzgeberische Kompetenz, sodass dessen Empfehlungen anschließend noch in nationales Recht umzusetzen sind.

Zielstellung des Ausschusses ist es, über entsprechende Regelungen die Stabilität und Sicherheit der Finanzmärkte zu erhalten und zu erhöhen. Hierzu wurden Eigenkapitalvereinbarungen erarbeitet – aktuell als Basel II bekannt. Im Kern der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung geht es darum, „[…] die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig zu machen und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen.

Die neue Regelung sieht bei der Bestimmung der Eigenkapitalquote [der Bank] eine Reihe von einfachen und fortgeschrittenen Ansätzen zur Messung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos vor. Sie gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Bank, unter Vorbehalt der aufsichtlichen Überprüfung, einen Ansatz verwenden kann, der ihrem Risikoprofil am besten entspricht. Außerdem werden die Banken in der neuen Regelung für strengere und präzisere Risikomessung belohnt.“ [Deutsche Bundesbank: Internetveröffentlichung „Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung“, www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht _basel, Stand 05/2006, S.1]

Dies bedeutet, dass gerade auch die Risikobewertung jeder einzelnen Geschäftsbeziehung, wie zum Beispiel Kredite für Bauunternehmen, für die Banken erheblich an Bedeutung gewinnt und die Bauunternehmen sich hierauf einstellen müssen. Während mit Basel I die Kreditkonditionen nahezu unabhängig von einer Risikoeinstufung des Kreditnehmers waren, orientieren sich diese im Zuge von Basel II sehr deutlich an dessen individueller Bewertung. So verlangt ein hohes Kreditrisiko auf Seiten der Bank eine höhere Risikoabsicherung (Hinterlegung von Eigenkapital der Bank) als ein geringes Risiko. Der höhere „Aufwand“ der Bank schlägt sich dann wiederum entsprechend in den Kreditkonditionen nieder. Bei guten bis sehr guten Einstufungen des Kreditnehmers tritt entsprechend der umgekehrte Effekt auf. Die Einschätzung des (Kredit-) Risikos erfolgt dabei über ein sogenanntes Rating.

Zu dem umfassenden Themenkomplex Basel hält beispielsweise die Bundesbank aktuelle und übersichtliche Informationen bereit www.bundesbank.de. Darüber hinaus stellt der DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag sowie die WJD Wirtschaftsjunioren Deutschland in ihren Internetveröffentlichungen zahlreiche branchenspezifische Informationen bereit.

<Zurück>

 

 

Rating

Im Rahmen der Kreditvergabe- und Verhandlungsprozesse spielt das Rating eine immer größere Rolle und wird daher künftig verstärkt der Dreh- und Angelpunkt im Kreditvergabeverfahren werden (siehe hierzu auch Basel II). Dabei gilt für Kreditnehmer im Grundsatz: Je besser das Rating, desto leichter die Aufnahme von Krediten und desto besser die Konditionen für das bankfinanzierte Kapital. Umgekehrt kann dies auch bedeuten, dass bei besonders schlechten Ratingergebnissen die Kreditaufnahme stark erschwert wird und/oder mit entsprechend ungünstigen Kreditkonditionen verbunden ist.

Die Baubranche allgemein und insbesondere kleinere Unternehmen zählen bisweilen zu den von Basel II stark betroffenen Firmenkunden. So handelt es sich traditionell um Familien- und/ oder Kleinbetriebe, bei denen kaufmännische Prozesse im Unternehmen oft nur sekundär behandelt werden. Liquiditätsplanung und Controlling – beide Voraussetzung für ein gutes Rating – werden oft gar nicht oder unzureichend durchgeführt. Die Ertragslage ist von hohen Nebenkosten belastet, der klassische Markt gesättigt [vgl. WJD Wirtschaftsjunioren Deutschland: Internetveröffentlichung „Rating/ Basel II, Auswirkungen Basel II“, wjd-mittelstandsfinanzierung.de>Rating/Basel II>Auswirkungen Basel II, Stand 05/2006, S. 2f].

Hinter dem Begriff Rating stehen in dem hier betrachteten Kontext standardisierte Verfahren für eine stichtagsbezogene Bewertung der wirtschaftlichen Lage und künftigen Zahlungsfähigkeit von Unternehmen. Dabei kann ein Rating sowohl intern – also eigenständig – durchgeführt werden, durch beauftragte Ratingagenturen oder auf Veranlassung und in Verantwortung eines Dritten, beispielsweise einer Bank, erfolgen.

Banken veranlassen oder führen Ratingverfahren im Rahmen des Kreditvergabeprozesses durch. Im Ergebnis dieser Ratingverfahren ergeben sich beispielsweise Einschätzungen über die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen künftigen Zahlungsverpflichtungen aus einem Kreditvertrag (Zins und Tilgung) nachzukommen. Speziell aus Sicht einer Bank handelt es sich dabei um eine Risikobewertung ihres Kreditgeschäftes/ Kreditnehmers. Ein Rating geht dabei grundsätzlich über eine Kreditwürdigkeitsprüfung hinaus. In das Rating der Bank werden neben der intensiveren Betrachtung der Unternehmenskennzahlen auch „weiche“ Faktoren, wie zum Beispiel die künftigen Entwicklungen und Chancen/ Risiken des Unternehmens und seines Marktes sowie Managementkompetenzen und Unternehmensstrategie einbezogen (die Kreditinstitute sind dabei grundsätzlich verpflichtet, ihre Ratingentscheidungen den Unternehmen in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen). Ziel insbesondere der kleineren und mittleren Unternehmen der Baubranche muss es daher sein, durch die verstärkte Nutzung der Ansätze von Risikomanagement und einer erhöhten Transparenz in der Zusammenarbeit mit den Banken die Chancen einer soliden Finanzsituation im Rahmen von Basel II zu nutzen.

Umfangreiche Erläuterungen und Ansätze zum Rating sowie für eine mögliche aktive Mitgestaltung im positiven Sinne werden im Buch „Das Auftragsrisiko im Griff“ dargestellt.

<Zurück>