Basel
II / Rating
- Basel
II
- Rating
Basel
II
Die Kurzbezeichnung
Basel leitet sich ab vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht.
Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern von Zentralbanken
und Bankenaufsichtsbehörden der führenden Industrieländer
und hat seinen Sitz in Basel. Der Ausschuss ist ein informelles Beratungsgremium
ohne gesetzgeberische Kompetenz, sodass dessen Empfehlungen anschließend
noch in nationales Recht umzusetzen sind.
Zielstellung des Ausschusses
ist es, über entsprechende Regelungen die Stabilität und Sicherheit
der Finanzmärkte zu erhalten und zu erhöhen. Hierzu wurden Eigenkapitalvereinbarungen
erarbeitet aktuell als Basel II bekannt. Im Kern der neuen Baseler
Eigenkapitalvereinbarung geht es darum, [
] die Kapitalanforderungen
an Banken stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig
zu machen und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im
Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen.
Die neue Regelung
sieht bei der Bestimmung der Eigenkapitalquote [der Bank] eine Reihe von
einfachen und fortgeschrittenen Ansätzen zur Messung des Kreditrisikos
und des operationellen Risikos vor. Sie gibt einen Rahmen vor, innerhalb
dessen die Bank, unter Vorbehalt der aufsichtlichen Überprüfung,
einen Ansatz verwenden kann, der ihrem Risikoprofil am besten entspricht.
Außerdem werden die Banken in der neuen Regelung für strengere
und präzisere Risikomessung belohnt. [Deutsche Bundesbank:
Internetveröffentlichung Basel II Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung,
www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht _basel, Stand 05/2006,
S.1]
Dies bedeutet, dass
gerade auch die Risikobewertung jeder einzelnen Geschäftsbeziehung,
wie zum Beispiel Kredite für Bauunternehmen, für die Banken
erheblich an Bedeutung gewinnt und die Bauunternehmen sich hierauf einstellen
müssen. Während mit Basel I die Kreditkonditionen nahezu unabhängig
von einer Risikoeinstufung des Kreditnehmers waren, orientieren sich diese
im Zuge von Basel II sehr deutlich an dessen individueller Bewertung.
So verlangt ein hohes Kreditrisiko auf Seiten der Bank eine höhere
Risikoabsicherung (Hinterlegung von Eigenkapital der Bank) als ein geringes
Risiko. Der höhere Aufwand der Bank schlägt sich
dann wiederum entsprechend in den Kreditkonditionen nieder. Bei guten
bis sehr guten Einstufungen des Kreditnehmers tritt entsprechend der umgekehrte
Effekt auf. Die Einschätzung des (Kredit-) Risikos erfolgt dabei
über ein sogenanntes Rating.
Zu dem umfassenden
Themenkomplex Basel hält beispielsweise die Bundesbank aktuelle und
übersichtliche Informationen bereit www.bundesbank.de.
Darüber hinaus stellt der DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag
sowie die WJD Wirtschaftsjunioren Deutschland in ihren Internetveröffentlichungen
zahlreiche branchenspezifische Informationen bereit.
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Rating
Im Rahmen der Kreditvergabe-
und Verhandlungsprozesse spielt das Rating eine immer größere
Rolle und wird daher künftig verstärkt der Dreh- und Angelpunkt
im Kreditvergabeverfahren werden (siehe hierzu auch Basel II). Dabei gilt
für Kreditnehmer im Grundsatz: Je besser das Rating, desto leichter
die Aufnahme von Krediten und desto besser die Konditionen für das
bankfinanzierte Kapital. Umgekehrt kann dies auch bedeuten, dass bei besonders
schlechten Ratingergebnissen die Kreditaufnahme stark erschwert wird und/oder
mit entsprechend ungünstigen Kreditkonditionen verbunden ist.
Die Baubranche allgemein und insbesondere kleinere Unternehmen zählen
bisweilen zu den von Basel II stark betroffenen Firmenkunden. So handelt
es sich traditionell um Familien- und/ oder Kleinbetriebe, bei denen kaufmännische
Prozesse im Unternehmen oft nur sekundär behandelt werden. Liquiditätsplanung
und Controlling beide Voraussetzung für ein gutes Rating
werden oft gar nicht oder unzureichend durchgeführt. Die Ertragslage
ist von hohen Nebenkosten belastet, der klassische Markt gesättigt
[vgl. WJD Wirtschaftsjunioren Deutschland: Internetveröffentlichung
Rating/ Basel II, Auswirkungen Basel II, wjd-mittelstandsfinanzierung.de>Rating/Basel
II>Auswirkungen Basel II, Stand 05/2006, S. 2f].
Hinter dem Begriff
Rating stehen in dem hier betrachteten Kontext standardisierte Verfahren
für eine stichtagsbezogene Bewertung der wirtschaftlichen Lage und
künftigen Zahlungsfähigkeit von Unternehmen. Dabei kann ein
Rating sowohl intern also eigenständig durchgeführt
werden, durch beauftragte Ratingagenturen oder auf Veranlassung und in
Verantwortung eines Dritten, beispielsweise einer Bank, erfolgen.
Banken veranlassen
oder führen Ratingverfahren im Rahmen des Kreditvergabeprozesses
durch. Im Ergebnis dieser Ratingverfahren ergeben sich beispielsweise
Einschätzungen über die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen
künftigen Zahlungsverpflichtungen aus einem Kreditvertrag (Zins und
Tilgung) nachzukommen. Speziell aus Sicht einer Bank handelt es sich dabei
um eine Risikobewertung ihres Kreditgeschäftes/ Kreditnehmers. Ein
Rating geht dabei grundsätzlich über eine Kreditwürdigkeitsprüfung
hinaus. In das Rating der Bank werden neben der intensiveren Betrachtung
der Unternehmenskennzahlen auch weiche Faktoren, wie zum Beispiel
die künftigen Entwicklungen und Chancen/ Risiken des Unternehmens
und seines Marktes sowie Managementkompetenzen und Unternehmensstrategie
einbezogen (die Kreditinstitute sind dabei grundsätzlich verpflichtet,
ihre Ratingentscheidungen den Unternehmen in nachvollziehbarer Weise schriftlich
offen zu legen). Ziel insbesondere der kleineren und mittleren Unternehmen
der Baubranche muss es daher sein, durch die verstärkte Nutzung der
Ansätze von Risikomanagement und einer erhöhten Transparenz
in der Zusammenarbeit mit den Banken die Chancen einer soliden Finanzsituation
im Rahmen von Basel II zu nutzen.
Umfangreiche Erläuterungen
und Ansätze zum Rating sowie für eine mögliche aktive Mitgestaltung
im positiven Sinne werden im Buch Das
Auftragsrisiko im Griff dargestellt.
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